Gehse Consulting
Schlichtungsvereinbarung:

Gehse-Consulting empfiehlt allen Parteien, die bereits bei Vertragsschluss eine Regelung für den Konfliktfall unter Bezugnahme auf die DIS-Schlichtungsordnung treffen wollen, folgende Schlichtungsvereinbarung:

"Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag (... Bezeichnung des Vertrags ...) ergeben, wird ein Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung durchgeführt."

Es kann empfehlenswert sein, ergänzende Regelungen über die Anzahl der Schlichter (z.B. ein Schlichter von Gehse-Consulting), die Sprache (z.b. Verfahrenssprache ist Deutsch) und/oder den genauen Ort (z.B. Flughafen München) des Verfahrens zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei bereits entstandenen Streitigkeiten jederzeit noch eine Einigung über die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der DIS-Schlichtungsordnung möglich ist.