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Schiedsverfahren

Vorteile eines Schiedsverfahrens

Worin bestehen die Vorteile eines Schiedsverfahrens gegenüber einem Verfahren vor den staatlichen Gerichten?

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als Alternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten entwickelt, um die damit mitunter verbundenen Unzulänglichkeiten zu vermeiden.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schnell:

Die Schiedsrichter sind private Dienstleister, die als solche sofort für die Bearbeitung zur Verfügung stehen. Daher können Zeitverluste vermieden werden, die bei der Einschaltung der überlasteten staatlichen Gerichte in der Regel unumgänglich sind. Auch das Verfahren selbst kann flexibler und unbürokratischer, und daher häufig schneller geführt werden als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Schließlich gibt es bei den meisten Schiedsgerichten weder Berufungs- noch Revisionsinstanz. Mit dem Schiedsspruch der ersten und einzigen Instanz ist der Streit endgültig und verbindlich entschieden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind daher in der Schiedsgerichtsbarkeit sehr selten.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist vertraulich:

Das Verfahren ist von Schiedsrichtern und Parteien streng vertraulich zu behandeln. Anders als beim öffentlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können vertrauliche Details daher nicht nach außen dringen. Viele Unternehmen sehen dies als einen ganz wesentlichen Vorteil.

Die Schiedsgerichtsbarkeit kann Geschäftsbeziehungen bewahren:

Die Führung eines Schiedsverfahrens wird wegen der kaufmännischen Wurzeln der Schiedsgerichtsbarkeit von vielen Unternehmern als eine adäquate Form der Streitbeilegung angesehen. Nach Abschluss des Schiedsverfahrens, das im übrigen sehr häufig mit einer einvernehmlichen Einigung endet, können die Geschäfte häufig unbelasteter weitergeführt werden, als dies nach Führung eines Gerichtsprozesses der Fall ist.

Die Schiedsgerichte schaffen auch im Ausland vollstreckbare Titel:

Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. Im internationalen Bereich sind Schiedssprüche sehr häufig wesentlich leichter zu vollstrecken als deutsche Urteile. Das liegt daran, dass mehr als 100 Staaten dem New Yorker Abkommen von 1958 beigetreten sind, das die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland regelt. Hinzukommen weitere entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Deutsche Urteile sind dagegen nicht überall auf der Welt vollstreckbar. In China zum Beispiel kann grundsätzlich aus einem deutschen Schiedsspruch vollstreckt werden, nicht aber aus einem deutschen Urteil.