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Schlichtung und Mediation

Worin besteht der Unterschied zu der Schlichtung und der Mediation?

Anders als bei der Schlichtung und der Mediation entscheidet verbindlich das Schiedsgericht am Ende des Verfahrens über die geltend gemachten Ansprüche. Diese Entscheidung hat für die Parteien die Wirkung eines staatlichen Urteils.

Die Schiedsrichter können sich also nicht darauf beschränken, allein oder mit den Parteien eine mögliche Lösung auszuarbeiten und den Parteien vorzuschlagen, sich auf deren Umsetzung zu einigen.

Allerdings werden natürlich auch die Schiedsrichter immer ausloten, ob die Chance zu einer gütlichen und tragfähigen Einigung aufgrund der Parteiinteressen besteht.