Gehse Consulting

Partner


Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen eigenständige und unabhängige Partner der Firma Gehse-Consulting vorstellen.


Durch unsere Partner können wir Ihnen und Ihrem Unternehmen ein umfassenderes Angebotsspektrum in den jeweiligen Geschäftsfeldern bieten und unsere Kompetenzen in einem Netzwerk zu Ihren Gunsten ergänzen.





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Hinweis:

Die Firma Gehse-Consulting ist unabhängig von den hier genannten Rechtsanwälten / Partnern.
Ein Auftrag an den Rechtsanwalt / Partner kommt direkt zwischen diesem und dem Auftraggeber zustande, unabhängig von der Fa. Gehse-Consulting.
Die Firma Gehse-Consulting greift nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten ein.

§2 Rechtsdienstleistungsgesetz–RDG:

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
2. dieTätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessen- vertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungenbesteht,
4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§15 Aktiengesetzes).